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    Informationen zur Feinstaubplakette  
 
     

Also nur keine Panik. Es bleibt alles so wie es war. Für Trikes wird keine Feinstaubplakette benötigt. Man kann also ohne Probleme in die Umweltschutzzonen fahren.
Hier ein Ausschnitt aus einer aktuellen Mitteilung vom ADAC. Auch der TÜV verneint die Frage nach einer Feinstaubplakete für Trikes (3-rädrige KFZ)

In unserem Service-Bereich unter Downloads können Sie sich die aktuelle Information im genauen Wortlaut downloaden.

Zitat:
"Von den Verkehrsverboten ausgenommen sind folgende Fahrzeuge, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet wurden: zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen.
Dies gilt auch für Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär.
Diese Ausnahmeregelung gilt mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ am 8. Dezember 2007 nun auch für Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach §9 Abs.1 („H“-Kennzeichen) oder §17 (rotes „07“-Kennzeichen) der Fahrzeug- Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen."

Quelle:ADAC.de